Familien sollen bessergestellt werden

Badische Zeitung vom 9.2.2015

Familien sollen bessergestellt werden

Verbände fordern Freibeträge in der Sozialversicherung / Klage beim Verfassungsgericht.

FREIBURG. Gegen die aus ihrer Sicht unverändert bestehende Benachteiligung von Familien mit Kindern in der Sozialversicherung machen der Familienbund der deutschen Katholiken und der Deutsche Familienverband mobil. „Wir jammern nicht – wir klagen“ heißt die Kampagne, mit der die beiden Verbände auf einen aus ihrer Sicht unhaltbaren Zustand aufmerksam machen wollen.“Familien zahlen doppelt in die gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung ein“, sagt Stephan Schwär, der Landesvorsitzende Baden-Württemberg des Familienbundes. Das geschehe zum einen durch die Erziehung der Kinder, zum anderen durch die Beitragszahlung. Die beiden Verbände fordern, Familien bei den Beiträgen zur Sozialversicherung zu entlasten.Sie verweisen auf das Steuerrecht. Dort gibt es ein steuerfreies Existenzminimum, den Grundfreibetrag. Er liegt für 2015 für einen Erwachsenen bei 8472 Euro im Jahr, für jedes Kind gibt es einen Freibetrag von 7008 Euro. Das sollte es nach Vorstellung der Verbände auch in der Sozialversicherung geben. „Eine verfassungsgemäße Neugestaltung setzt Kinderfreibeträge voraus“, sagt Schwär.

Die Familienverbände haben bereits einmal gegen die Ungleichbehandlung in der Sozialversicherung geklagt. Damals ging es um die Pflegeversicherung. Die Verbände bekamen vom Bundesverfassungsgericht Recht. Aus Sicht von Familienbund und Familienverband ist das Urteil von 2001 aber nicht korrekt umgesetzt worden. Damals hatte Deutschlands oberstes Gericht geurteilt, Eltern müssten in der Pflegeversicherung bessergestellt werden als kinderlose Beitragszahler. Seither gibt es einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkten für Kinderlose in der Pflegeversicherung. In den anderen Zweigen der Sozialversicherung hat sich nichts geändert. Damit werde der Vorgabe des Verfassungsgerichts nicht entsprochen, meinen die Verbände. Deswegen klagen erneut drei Familien beim Verfassungsgericht gegen die Krankenversicherungsbeiträge. Sie hatten Klage gegen die Beiträge zur Krankenversicherung eingelegt und waren vor den Sozialgerichten in allen Instanzen unterlegen. Im Herbst will das Bundesverfassungsgericht nun über das Thema verhandeln.Um ihrem Anliegen Nachdruck zu verleihen, fordern die beiden Verbände Eltern auf, bei ihrer Krankenkasse Widerspruch gegen die Höhe der Beiträge in der gesetzlichen Pflege-, Renten- und Krankenversicherung einzulegen. Sie bieten Unterstützung in Form von Muster-Einsprüchen und -klagen. „Wir wollen jetzt Öffentlichkeit herstellen und Druck machen auf die Politik“, sagt Stephan Schwär, der zu den Klägern vor dem Bundesverfassungsgericht gehört.

Weitere Infos unter http://www.elternklagen.de

Autor: Jörg Buteweg

 

Das könnte Dich auch interessieren …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert