Mit Verspätung Koalition erhöht Kindergeld um 6 Euro

Das Kindergeld wird nach
Informationen der F.A.Z. in diesem Jahr um 4 Euro im Monat und nächstes Jahr
nochmals um 2 Euro aufgestockt. Auch der Kinderfreibetrag soll erhöht werden.
Dennoch drohen Klagen.

03.03.2015, von Manfred Schäfers

Das Kindergeld beträgt derzeit
monatlich 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kind
und 215 Euro für jedes weitere Kind.

Eltern werden steuerlich stärker
entlastet. Der Kinderfreibetrag und das Kindergeld sollen aufgestockt werden:
„Mit einem Gesetz, aber in zwei Stufen“, hieß es am Dienstag in
Koalitionskreisen. Der Kinderfreibetrag soll nach Informationen der F.A.Z. 2015
um 144 Euro und 2016 nochmals um 96 Euro erhöht werden. Das Kindergeld soll
parallel steigen, in diesem Jahr um 4 Euro im Monat und nächstes Jahr nochmals
um 2 Euro. Der Freibetrag sorgt dafür, dass der Teil des Einkommens nicht
belastet wird, der gebraucht wird, um das Existenzminimum der Kinder zu
finanzieren. Die Anpassung ist verfassungsrechtlich zwingend geboten, wie die
Bundesregierung unlängst in ihrem Bericht über das steuerfrei zu stellende
Existenzminimum festgestellt hat. Vom Freibetrag profitieren besserverdienende
Eltern. Daher ist es üblich, gleichzeitig das Kindergeld zu erhöhen, damit
sozial schwächere Familien nicht benachteiligt werden. Anders als zunächst
erwogen, wird darauf verzichtet, das Kindergeld überproportional aufzustocken.

Der Freibetrag zur Sicherung des
Existenzminimums der Kinder beträgt derzeit 4368 Euro im Jahr. Er soll erst auf
4512 Euro und dann 4608 Euro steigen. Hinzu kommt jeweils der Freibetrag für
Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder von 2640 Euro. Das Kindergeld
beträgt derzeit 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte
Kind und 215 Euro für jedes weitere Kind – jeweils im Monat.

Die Höhe der steuerlichen
Entlastungswirkung hängt zum einen von der Höhe des Einkommens und zum anderen
von den individuellen Lebensumständen ab. Eltern von einem Kind, die dieses
Jahr also 144 Euro Einkommen weniger versteuern müssen, können damit maximal um
rund 60 Euro im Jahr entlastet werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die
Steuerentlastung höher ist als das gezahlte Kindergeld. Bei einer Familie mit
einem Kind ist das bei einem Jahreseinkommen von rund 63500 Euro der Fall, wie
das Deutsche Steuerzahlerinstitut berichtet.

Die Spitzen der Koalition sollen
sich dem Vernehmen nach schon auf die Anpassungssätze verständigt haben. In
Kürze solle das Verfahren zur Ressortabstimmung eingeleitet werden, hieß es in
Regierungskreisen. Ob das von Manuela Schwesig (SPD) geführte
Familienministerium mitziehen wird, galt jedoch zuletzt noch nicht als
gesichert. An ihm war im vergangenen Jahr schon einmal eine Erhöhung des
Kinderfreibetrags gescheitert. Denn eigentlich hätte er schon 2014 erhöht
werden müssen, wie die Bundesregierung in einem früheren Bericht versprochen
hatte. Dies soll nun zwar mit berücksichtigt werden, aber eine rückwirkende
Erhöhung für 2014 ist nach Informationen der F.A.Z. nicht geplant. Der
Finanzverwaltung drohen nun massenhaft Einsprüche und Klagen. Betroffenen
werden gute Chancen zugeschrieben, auf diese Weise ihr Recht durchzusetzen.

Der Bund der Steuerzahler kündigte
gegenüber der F.A.Z. an, mit einer Musterklage Betroffene unterstützen zu
wollen. Die Anpassung sei verfassungsrechtlich notwendig. Dass es nur um kleine
Summen gehe, sei irrelevant, sagte sein Präsident Reiner Holznagel der F.A.Z.
Die Unterstützung für Langzeitarbeitslose werde ebenfalls regelmäßig angepasst,
auch wenn es sich nur um wenige Euro handele. Er sprach sich dafür aus, die für
2016 vorgesehene Erhöhung des Kinderfreibetrags um ein Jahr vorzuziehen und die
Kinderfreibeträge inklusive der Betreuungsfreibeträge sofort auf mindestens
7248 Euro zu erhöhen.

Autor: Manfred Schäfers, Jahrgang
1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

Quelle: F.A.Z.

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