Verbraucherarbeit

Die im Konzeptpapier der Ministerin dargestellten Beratungsangebote werden als wichtiger Bestandteil zur Hilfe in der Lebensführung dargestellt. Diese Aussage teilen wir. Es ist allerdings nur die Rede von den klassischen spezialisierten Beratungsangeboten.

Der Verbraucherschutz wird an keiner Stelle erwähnt und kommt auch in den Koalitionsvereinbarungen unserer Meinung nach zu kurz. Globalisierung und Europäisierung fordern eine umfassendere Verbraucherberatung sowie verständliche und transparente Kriterien für die vielen unterschiedlichen Gütesiegel und Zertifizierungen. Ob Chemie in der Babynahrung, im Fleisch, in der Kleidung oder der Kauf eines Autos im Nachbarland oder die Wahl der Krankenkassen und die Arztwahl vor dem Hintergrund der Zunahme der privaten Kostenübernahme, die Ausweitung und Flexibilisierung des Marktes wird für die Verbraucherin/den Verbraucher zu einem Dschungel.

Familien, die mit der Organisation des Familienlebens ausgefüllt sind, haben kaum Zeit sich beim Einkauf für den täglichen Bedarf mit Testzeitschriften zu befassen. Hier ist die Landespolitik gefordert, Verbraucher/innen zu schützen und das Angebot der Verbraucherberatung stärker auszubauen und finanziell abzusichern. Dazu gehört auch die Förderung der Ortsarbeitsgemeinschaft der Verbraucher/innen. Vor allem müssen die Zugangsmöglichkeiten zu den örtlichen Verbraucherzentralen erweitert werden. Öffnungszeiten von wenigen Wochenstunden in einem abgelegenen Gebäude sind angesichts des freien europäischen Waren- und Kapitalmarktes rückständig. Wir fordern Beratung an Orten, wo sich Familien aufhalten. So sollten zum Beispiel in den Familienbildungsstätten schnelle aktuelle Informationsmöglichkeiten bereitgehalten werden. Darüber hinaus schlagen wir Internetcafes in Familienbildungsstätten und Stadtbibliotheken vor, die auf die entsprechenden Internetseiten hinweisen. Es kann nicht nur darum gehen, den Umgang mit der Technik zu vermitteln, sondern aus dem world-wide-web zum Beispiel die für den Verbraucherschutz wichtigen Informationsquellen herauszufiltern und handhabbarer zu machen.

Dies erfordert personellen und finanziellen Einsatz. Viele Kommunen können wegen ihrer defizitären Haushaltslage Familienbildungsstätten und Verbraucherarbeit finanziell nur gering oder gar nicht fördern. Aus unserer Sicht ist es Landesaufgabe, Rahmenbedingungen herzustellen, die für einen gesicherten Verbraucherschutz und eine leicht verständliche und abrufbare Verbraucherinformation sorgen.

Für eine wirklich flächendeckende Schuldnerberatung gibt es landesweit zu wenig Stellen. Dadurch kommt es zu erheblichen und sich für den Einzelnen nachteilig auswirkenden Wartezeiten. Darüber hinaus erweist sich das Insolvenzrecht in der jetzigen Form als wenig praktikabel.

Über das Internet haben Nutzer heute erstklassige Möglichkeiten, entsprechende Informationen zu bekommen. Aber längst noch nicht alle verfügen über diesen Zugang. Es darf keine Informationsverlierer geben. Hierzu bedarf es einer Informationspolitik, die alle gesellschaftlichen Gruppen erreicht. Allerdings dürfen auch diejenigen gesellschaftlichen Gruppen nicht vergessen werden, die keinen Zugang zu diesem Informationen im Netz haben.

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