Schöne Bescherung: Jahressteuergesetz lässt Familien auch 2015 leer ausgehen!

PRESSEDIENST: 03. Dezember 2014 des DFV

Schöne Bescherung: Jahressteuergesetz lässt Familien auch 2015 leer ausgehen!

(Berlin). „Familien müssen 2015 finanziell endlich deutlich entlastet werden!“ Mit Blick auf das morgen im Bundestag verhandelte Jahressteuergesetz 2015 kritisiert der Präsident des Deutschen Familienverbandes, Dr. Klaus Zeh, vor allem den stagnierenden Familienleistungsausgleich. Der Gesetzentwurf sieht keine Anhebung von Kinderfreibetrag und Kindergeld vor. Damit bleibt der Kinderfreibetrag seit 2010 unverändert bei 7008 Euro stecken – obwohl der 9. Existenzminimumbericht 2012 bescheinigt hat, dass der sächliche Kinderfreibetrag schon 2014 unter dem Existenzminimum für Kinder liegen wird. Auch das mit dem Kinderfreibetrag verrechnete Kindergeld wurde seit vier Jahren um keinen Cent erhöht.

Die CDU hatte im Bundestagswahlkampf eine Erhöhung des Kinderfreibetrags auf das Niveau von Erwachsenen versprochen. „Auf eine Umsetzung im Koalitionsvertrag haben wir vergeblich gewartet“, so Zeh. „Offenbar werden Familien 2015 der viel beschworenen ’schwarzen Null‘ im Haushalt geopfert. Das Bundesverfassungsgericht aber hat 1990 klar formuliert, dass eine schwierige Haushaltslage eine verfassungswidrige Besteuerung von Familien nicht rechtfertigen kann“, unterstreicht der DFV-Präsident.

Das Lohnsteuerjahresgesetz 2015 will stattdessen Arbeitgeber entlasten. Bestimmte Serviceleistungen von Unternehmen sollen im Sinne der besseren Vereinbarkeit steuerfrei gestellt werden. „Diese Regelungen mögen einen kleinen Personenkreis unterstützen – und vor allem Arbeitnehmer schnell wieder an den Arbeitsplatz bringen. Die Mehrheit der Familien aber geht auch 2015 leer aus“, kritisiert Dr. Klaus Zeh. „Ein weiteres Jahr, in dem Familien verfassungswidrig zur Kasse gebeten werden, schwächt das Fundament unseres Landes. Denn ohne sie gibt es keine Zukunft!“

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